Reputationsrecht: Was wir lieber unseren Anwälten überlassen
Die Vielzahl an Möglichkeiten, die das Reputationsmanagement uns lässt, um uns für Firmen, Institutionen oder Privatpersonen ins „Zeug zu werfen“, und mit geeigneten Maßnahmen für eine angemessene Außendarstellung zu sorgen, sind groß. Beinahe unüberschaubar ist die Palette an Optionen, die wir einsetzen, um unsere Kunden ins richtige Licht zu setzen, um eine beschädigte Reputation wieder herzustellen oder um den öffentlichen Eindruck zu korrigieren.
Dennoch gibt es Bereiche, in denen wir auf die Unterstützung unserer spezialisierten Juristen aus Hamburg zurückgreifen, wenn es darum geht, Unmögliches möglich zu machen und selbst in aussichtslos erscheinenden Situationen noch gute Ergebnisse für die Mandanten und Auftraggeber herauszuholen. Zum Beispiel dann, wenn es um das „Persönlichkeitsrecht von Unternehmen“ geht, welches einen diffizilen Rechtsbereich im Internetrecht betrifft. Oder um Löschungen von Einträgen in Bewertungsportalen, bei denen man sich direkt an die Betreiber des entsprechenden Portals/der Portale wenden muss und wo „diplomatische“ Interventionen nicht den erhofften Erfolg gebracht haben – wo der Verfasser von negativ-Bewertungen nicht bereit war, die kritischen oder falschen Beiträge zu löschen, oder wo der Verfasser nicht ausgemacht werden konnte, weil er/sie sich hinter anonymen Profilen versteckt hat. Dann kontaktieren wir unsere Anwälte, die sich auf diese speziellen Bereiche des Internet- und Öffentlichkeitsrecht spezialisiert haben und wissen, was in solchen Situationen zu tun ist.
Im Reputationssrecht und im „rechtlichen Reputationsmanagement“ geht es um den rechtlichen Schutz von Unternehmen und Personen, die unter besonderem Online- und Offline-Schutz stehen, der Ihnen laut Gesetz zusteht und den niemand mit unwahren Behauptungen, mit Diffamierungen, mit öffentlichen Äußerungen oder Anschuldigungen einfach so beschädigen oder unterwandern kann. Diese Szenarien spielen sich immer mehr in der „digitalen Welt“, also in den sozialen Medien oder innerhalb irgendwelcher Bewertungs-Portale mit Sternchen ab. Auch wenn hier manipulativ z.B. mit Unwahrheiten und fingierten Bewertungen gearbeitet wird, ergeben sich hieraus natürlich wiederum rechtliche Probleme und möglicherweise auch Ansprüche von Konkurrenten, die nur Juristen kennen und bewerten können.
Unser Ziel als Reputationsmanagement-Agentur ist es, mit den mit dem Reputationsrecht und Reputationsmanagement befassten Anwalt, den wir im Kundenauftrag konsultieren, stets den wirkungsvollsten und schnellsten Weg zu finden, um Imageschäden von unseren Kunden abzuwenden. Häufig können hierfür auch außergerichtliche (Abmahnung) und informelle Maßnahmen ergriffen werden, die dann auch wirtschaftlicher sind als intensive gerichtliche Auseinandersetzungen. Wenn es beispielsweise um den guten Ruf von Unternehmen geht, der nicht einfach durch Außenstehende beschädigt werden darf, greift das Persönlichkeitsrecht von Unternehmen. Dieses wurde von der Rechtsprechung aus den §§ 823 Absatz 1, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) entwickelt. Es bietet Schutz für juristische Personen und Vereinigungen soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden. Daneben besteht das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wo besondere Rechtsgrundlagen gelten, um diese zu schützen. Vor Personen, die gezielt die gute Reputation dieser Firmen attackieren, um Schäden zu verursachen.
Aber zu weit wollen wir nicht ins Detail gehen, sondern lediglich dokumentieren, dass ein weites juristisches Feld im Kontext mit dem Reputationsmanagement nur von Fachleuten, die extern zu Rate gezogen werden, bearbeitet werden kann/sollte.
Ähnliches gilt bei der Wiederherstellung des Images und guten Rufes von Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens, wie Stars, Politiker oder „Celebrities“, wie es Neudeutsch gerne heißt. Hier, wie auch im Auftrag von Unternehmen oder Institutionen, erwirken unsere Anwälte:
- die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder Widerrufen bei medialen Berichterstattungen
- Löschungen in Facebook, Youtube oder andren Foren und Blogs
- Löschungen bei Bewertungen von Unternehmen wie Google oder Facebook
- Löschungen von Suchergebnissen in der Google-Suchmaschine, oder
- Löschungen von Bewertungen in Portalen wie Kununu, Yelp oder Jameda.