So komplex sind Maßnahmen gegen Rufschädigung im Internet
Auch wenn der ein- oder andere Journalist sich zum Thema „Hass, Beleidigung und Rufschädigung im Netz“ mit wohlgemeinten Artikeln an seine Leser wendet, um diesen die Möglichkeiten zu erläutern, wie man sich erfolgreich gegen Angriffe im Internet, den sogenannten Cyber-Attacken, zur Wehr setzt, sieht doch deren Umsetzung in der Praxis meist ganz anders und viel komplexer aus. So geschehen in der Wochenend-Ausgabe (27.4./28.4.19) der Thüringer-Allgemeine, immerhin Thüringens auflagenstärkste Regionalzeitung, die rund um das Thema „Rufschädigung im Netz“ berichtet hat. Die dabei vom Verfasser des Artikels formulierten Empfehlungen, wie man gegen persönliche Angriffe vorgehen sollte, bewegen sich allerdings lediglich an der Oberfläche und spiegeln nur ansatzweise wider, was es an Möglichkeiten gibt und wie aufwendig insgesamt gezielte Gegen-Maßnahmen, gegen Rufschädigung sind. Sicherlich weit größer als die angesprochenen 50 Euro, die der Verfasser als Honorar zugrunde gelegt hat, um einen Google-Eintrag verschwinden zu lassen, aber immer noch nachhaltiger, als einen Juristen einzuschalten.
In der Samstag-Ausgabe vom 27.4.19 hat die Thüringer-Allgemeine neben unserer Firma, der RH Reputation GmbH, noch zwei weitere Reputationsmanagement-Agenturen benannt, die auf die Entfernung von negativen Internet-Einträgen spezialisiert sind und die auch sonst bei Angriffen gegen die eigene Person oder Firma mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese Erwähnung ist zwar für uns ein Zeichen der Wertschätzung unserer Arbeit, und somit sehr erfreulich, auf der anderen Seite allerdings steht die dort genannte Kostennote (ab 50 Euro) für die Entfernung von Einträgen in keinem Verhältnis zum Aufwand und trifft einfach nicht auf unsere Arbeitsleistung zu. Zudem sehen wir uns in einem anderen Marktumfeld, als die genannten Firmen…
Außerdem muss man unterscheiden, ob es sich um ein zu bearbeitendes Suchergebnis einer Person oder einer Firma dreht. Um das Google-Bild einer Firma zu verändern/verbessern, bedarf es einer Menge begleitender Maßnahmen wie Content-Erstellung, Modifizierung technischer Einstellungen, vermittelnde Gesprächsführung (Diplomatie), Lobbyarbeit, Public Affairs oder auch juristischer Einschätzung eines erfahrenen RH-Reputation-Juristen. Dazu muss ein großer formeller Aufwand betrieben werden, um bei Google in den USA eine Löschung eines Beitrags oder einer Bewertung zu erreichen. Das vom Autor des Artikels recht salopp formulierte „Ausfüllen eines Online-Formulars“ reicht weder aus, noch kann es in irgendeiner Form dafür sorgen, dass Google auf das Anliegen reagiert. Viel schlimmer noch! Sobald dieses Formular abgesendet wurde, bleibt dem Betroffenen nur noch 30 Tage
Der Weg zur erfolgreichen Löschung läuft nur über Juristen, über Datenschutzbeauftragte und über einen Löschungsantrag in Verbindung mit einem deutschen Gericht. Außerdem muss man viel Zeit und Geduld mitbringen, da dieses Prozedere 6 Monate bis zu 2 Jahren dauern kann. Im “Ruckzuck-Verfahren“ lassen sich Googles-Algorithmen weder überlisten, noch reagieren die Konzern-Beauftragten auf Zuruf oder auf Zusendung eines simplen Formulars. Der zu betreibende Aufwand ist zudem teuer und nervenaufreibend. Ohne professionelle Unterstützung, die kostenintensiv ist, sind Löschungen oder Deindexierungen bei der weltgrößten Suchmaschine Google nicht möglich. Zu guter Letzt entscheidet Google, ob die Relevanz der Anfrage von Kundenseite so bedeutsam ist, dass der Konzern mit Löschung reagiert, oder ob man die Kunden-Nachfrage als „öffentliches Interesse“ betitelt und somit eine Löschung ablehnt. Verdrängungen, zum Beispiel auf die 2. oder 3. Google-Suchseite, sind da schon eher, schneller und manchmal auch günstiger zu erreichen.